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23.10.07: Prozess um Jägerpräsident Vocke
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Haben Jäger Lust am Töten? Jägerpräsident Vocke will kein »Lusttöter« sein
Weil die Initiative zur Abschaffung der Jagd die Frage aufwarf: »Ist Landtagsabgeordneter Vocke ein Lusttöter?«, erhob er Unterlassungsklage. Die Antwort auf diese Frage ist nicht unwichtig, denn Vocke ist der Repräsentant von rund 40.000 bayerischen Jägern. Ob man die Frage stellen darf, beschäftigte schon zwei Gerichte. Das Landgericht München II hielt sie für zulässig. Das Landgericht München I untersagte die Frage bei der Verhandlung am 20.8.2007, erlaubte aber gleichzeitig, dem Jägerpräsidenten in einem Flugblatt mitzuteilen: »Sie geben also selbst zu, aus Lust Tiere zu töten.« Das Ergebnis ist paradox: Man darf Vocke nachsagen, dass er zugibt, aus Lust Tiere zu töten, aber man darf nicht fragen, ob er ein Lusttöter sei. Die Jagdgegner legten Berufung ein. Am 23. Oktober wird nun vor dem Oberlandesgericht München verhandelt, ob man die Frage stellen darf: »Ist Landtagsabgeordneter Vocke ein Lusttöter?« Ab 10.30 Uhr demonstrieren Tierschützer anlässlich des Prozesses vor dem Gericht.
Kurt Eicher, Biologe und Sprecher der bundesweiten Initiative zur Abschaffung der Jagd, stellte die Frage »Ist Jägerpräsident Vocke ein Lusttöter?« nach einem Artikel Vockes in der Zeitschrift »Jagd in Bayern«, in dem dieser von der »großen Freude« an erlegtem Wild und der Jagd als »Passion« geschwärmt hatte. Eicher wandte sich daraufhin mit einem Flugblatt direkt an Vocke: »... Wissen Sie denn nicht, dass Passion auf deutsch Leidenschaft und Lust heißt? Sie geben also selbst zu, aus Lust Tiere zu töten.« Nicht nur die Frage, sondern auch diese Interpretation seiner Worte will Jägerpräsident Vocke dem Biologen untersagen lassen.
Richter Bühring vom Landgericht München I, der auf Nachfrage erklärte, dass er zwar kein Jäger sei, aber gerne Wildbret esse, hielt bei der Verhandlung am 20.8.2007 das Wort »Lusttöter« für eine unzulässige Schmähung. In den schriftlichen Urteilsgründen heißt es hierzu, man dürfe ihn nicht als eine Person darstellen, die »sich am Leiden und Sterben von Tieren ergötzt«, wie es durch den Begriff »Lusttöter« mit seiner Nähe zum »Lustmörder« geschehe. Von »Lusttöter« darf also keine Rede mehr sein. Allerdings nur in Bezug auf Vocke. Andere Jäger darf man so bezeichnen, wie der Anwalt Vockes bei der Gerichtsverhandlung ausdrücklich erklärte. Was man aber auch in Bezug auf den Präsidenten der bayerischen Jäger sagen darf, ist: »Sie geben also selbst zu, aus Lust Tiere zu töten.« Das hat das Landgericht München I trotz eines entsprechenden Antrags des Jägerpräsidenten nicht verboten. Die Öffentlichkeit nahm dieses Ergebnis zum Teil kopfschüttelnd zur Kenntnis, wie sich aus zahlreichen Presseartikeln und einer ausführlichen Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks ergibt. Die Jagdgegner haben gegen das Verbot, Vocke als »Lusttöter« zu bezeichnen, Berufung eingelegt.
Die Berufungsverhandlung findet am 23. Oktober 2007 um 11.30 Uhr vor dem Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, Sitzungssaal E.10, statt. Ab 10.30 Uhr demonstrieren Tierschützer anlässlich des Prozesses vor dem Gericht.
mehr Infos: Aktuelle Sonderausgabe des Magazins »Freiheit für Tiere« zum Prozess 20.8.07 Demonstration in München: Sind Jäger Lustttöter? 20.8.07: Prozess um Jägerpräsident Vocke - Presse-Echo 20.8.07: Bilder von der Demonstration vor dem Landgericht München I
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Vocke kneift: Kein Prozess vor Oberlandesgericht / 20.8.07 in München: Sind Jäger Lustttöter?
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