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20.8.07: Demonstration vor Landgericht in München
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Jägerpräsident Vocke

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Weil die Initiative zur Abschaffung der Jagd die Frage aufwarf: »Ist Landtagsabgeordneter Vocke ein Lusttöter?«, hat er Unterlassungsklage erhoben, über die am Montag, den 20.8.2007, vor dem Landgericht München 1 verhandelt wurde.
Hintergrund
Das Gericht entschied: Jägerpräsident Vocke darf nicht als »Lusttöter« bezeichnet werden. Nicht beanstandet wurde: »Sie geben also selbst zu, aus Lust Tiere zu töten«
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Vor dem Gericht fand eine Demonstration von Tier- und Naturschützern aus Deutschland und dem benachbarten Ausland statt. Der Demonstration der Initiative zur Abschaffung der Jagd schlossen sich Vertreter weiterer Tier- und Naturschutzorganisationen an: von der internationalen Tierrechtsorganisation PETA, dem Verein Natur ohne Jagd e.V., der Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade«, den Tierversuchsgegnern Dachau, dem Verein RespekTiere aus Salzburg/Österreich, »No alla Caccia« aus Italien u.a.
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Demonstration vor dem Landgericht München
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Großes Medieninteresse
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Bilder vom Prozess
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Der Biologe Kurt Eicher, Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd, mit seinem Anwalt, Dr. Christian Sailer vor dem Gericht
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Jägerpräsident Vocke und sein Anwalt, Dr. Peter Greeske, betreten den Gerichtssaal
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Jägerpräsident Vocke nach dem Prozess gegenüber Bayern 1: Vocke: „Die Unterstellung, dass ich als Lusttöter auf die Jagd gehe, und die Unterstellung, dass ich in die Nähe von Mördern gerückt werde, die weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Das ist eine Beleidigung der gesamten Jägerschaft.“
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Vockes Anwalt Dr. Greeske in einem Interview nach dem Prozess
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Der Anwalt von Kurt Eicher, Dr. Christian Sailer, nach dem Prozess in einem Radio-Interview mit Bayern 1: „Die Gegner der Jagd haben den Jägern vorgeworfen, dass sie Tiere aus Lust töten. Das wird in vielen Jägerzeitschriften bestätigt. Deshalb haben die Jagdgegner die verständliche Frage gestellt: Ist vielleicht auch Herr Vocke ein Lusttöter?“ Weiter sagte er: „Ich bin enttäuscht darüber, dass das Gericht der Meinungsfreiheit nicht die Geltung zugesprochen hat, die das Grundgesetz vorsieht. Diese Frage ist erlaubt aufgrund eines Artikels, den Herr Vocke selbst geschrieben hat. Und ich möchte noch mal sagen: Wenn man einerseits sagen darf `Sie geben also selbst zu, Tiere , aus Lust zu töten´, warum darf man dann nicht die Frage stellen: `Ist Herr Vocke ein Lusttöter?´"
Bayern 1-Radiobericht lesen
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Das Gericht entschied: Jägerpräsident Vocke darf nicht als »Lusttöter« bezeichnet werden. Nicht beanstandet wurde: »Sie geben also selbst zu, aus Lust Tiere zu töten«
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8.9.07: 71. Anti-Jagd-Demo in Berlin / 4.8.07: »Natur ohne Jagd« in Mainz
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